Informationen Selbsttests an Schulen
Stand 15.04.2021
Dieser Beitrag ist abgelaufen: 16. Juli 2021 00:00
Liebe Eltern,
die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung ist künftig nur möglich, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, welches nicht älter als 72 Stunden ist.
Die Möglichkeit zum Selbsttest besteht in der Schule 2 mal pro Woche, in der Regel an den Präsenztagen.
Sie können selbst entscheiden, ob Ihr Kind in der Schule einen Selbsttest macht oder einen sogenannten Bürgertest an einer der Teststellen außerhalb der Schule (in diesem Fall muss der negative Befund vor Unterrichtsbeginn vorgelegt werden). Beide Angebote sind kostenfrei.
Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht allerdings als Nachweis nicht aus!
In der Schule werden die Selbsttests der Firma Roche Diagnostics GmbH verwendet (Gebrauchsanweisung - Antigen Test - Roche Diagnostics GmbH).
Die Kinder führen diesen Test unter Anleitung und Aufsicht selbstständig durch. Damit ihr Kind den Selbsttest in der Schule durchführen kann, benötigen wir am ersten Schultag die unterschriebene Einverständniserklärung. Diese finden Sie zum Download hier: Einverständniserklärung Selbsttest - 12.04.2021
Weiterhin finden Sie unter diesen Links kindgerechte Erklärungen zu den Selbsttests. Es ist empfehlenswert diese vor dem ersten Test gemeinsam mit den Kindern anzuschauen und zu besprechen.
https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/
Augsburger Puppenkiste erklärt den Corona Test
Auch bei negativen Ergbenissen bleibt die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot bestehen, da das Testergebnis stets nur eine Momentaufnahme darstellt!
Bei einem positiven Ergebnis wird die betroffene Schülerin/der betroffene Schüler behutsam begleitet wird, bis Sie Ihr Kind in der Schule abholen. Das Gesundheitsamt wird auf Basis des Infektionsschutzgesetzes von der Schule informiert.Zudem muss dann ein kostenfreier PCR-Test in einem Testzentrum oder einer Arztpraxis durchgeführt werden. Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Termins für einen solchen PCR-Test an Ihre Hausarztpraxis oder eines der Testzentren unter der Telefonnummer 116 117. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses des PCR-Tests muss sich Ihr Kind in Quarantäne begeben; nach dem Vorliegen des Ergebnisses des PCR-Tests, entscheidet das Gesundheitsamt über eventuell notwendige weitere Maßnahmen.
Schülerinnen und Schüler, die der Schule keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen und auch nicht vom Selbsttestangebot in der Schule Gebrauch machen, müssen das Schulgelände verlassen und werden ausschließlich im Distanzunterricht beschult. Wenn Sie sich gegen einen Test entscheiden, melden Sie Ihr Kind bitte schriftlich von der Teilnahme am Präsenzunterricht ab. Ihr Kind verbringt in diesem Fall die Lernzeit zuhause und erhält von der Schule geeignete Aufgabenstellungen. Mit einer Betreuung durch Lehrkräfte wie im Präsenzunterricht kann allerdings nicht gerechnet werden.
Auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums finden Sie weitere Informationen zum Thema Selbsttests in den Schulen.
Bei Rückfragen stehen Ihnen Ihre Elternbeiräte, die Schulleitung sowie die Klassenlehrkräfte zur Verfügung.
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