Elternbrief: Schulbetrieb ab 20.04.2021
Stand 12.04.2021
Dieser Beitrag ist abgelaufen: 15. Mai 2021 00:00
Liebe Eltern unserer Morgensternchen,
ich hoffe, dass Sie und Ihre Kinder schöne Ostertage miteinander verbringen konnten.
Die Ferien neigen sich dem Ende. Die Infektionszahlen sind nach wie vor sehr hoch. Die Schule kann zu meinem großen Bedauern nicht normal starten. Der Kultusminster Herr Prof. Dr. Lorz hat Ihnen deshalb einen Brief geschrieben. Dieser befindet sich im Anhang
Hier das wichtigste in Kürze:
- Die Schule beginnt an der CMS für Ihre Kinder am Dienstag, den 20. April 2021. Am Montag, den 19. April 2021 ist der Kennenlerntag für die zukünftigen Erstklässler.
- Der Wechselunterricht mit Notbetreuung findet wie vor den Ferien weiterhin statt.
- Neu ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses als verpflichtende Voraussetzung für alle Schüler*innen, die am Präsenzunterricht in der Schule oder an der Notbetreuung teilnehmen.
Wann hat mein Kind Schule?
Die Gruppe A hat in der kommenden Woche am Mittwoch, den 21. April 2021, und Freitag, den 23. April 2021, Unterricht.
Die Gruppe B hat in der kommenden Woche am Dienstag, den 20. April 2021, und Donnerstag, den 22. April 2021, Unterricht.
Ich brauche einen Platz in der Notbetreuung:
Sie melden Ihr Kind wie bisher über die Klassenlehrkraft jeweils eine Woche im Voraus an:
- bis Donnerstag, den 15. April 2021, um 12:00 Uhr, wenn Sie direkt ab Dienstag, den 20. April 2021, einen Platz brauchen.
- bis Freitag, den 23. April 2021, um 12:00 Uhr, wenn Sie ab Montag, den 26. April 2021, einen Platz brauchen.
Bitte nehmen Sie die Notbetreuung nur in Anspruch, wenn es wirklich gar nicht anders geht. Wir haben an der CMS nur begrenzt Räume und Personal.
"negatives Testergebnisses als verpflichtende Voraussetzung"
1. Was heißt das?
Anders als zu Beginn der Ferien angekündigt, ist der Antigen-Test nicht mehr freiwillig. Jede Person, Schüler*innen, Lehrer*innen, pädagogische Fachkräfte und alle anderen Personen, die in der Schule sind, müssen ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Schüler*innen ohne gültiges negatives Testergebnis müssen wir abholen lassen.
2. Wie geht das?
Sie entscheiden,
- ob Ihr Kind in der Schule einen Selbsttest macht. An einer aktualisierten Einverständniserklärung arbeitet das Kultusministerium. Sobald ich diese bekomme, geht Ihnen diese zu.
- ob Sie Ihr Kind in einem Bürgerzentrum / einer Teststelle außerhalb der Schule testen lassen.
Beide Tests sind für Sie kostenlos.
3. Ich möchte nicht, dass mein Kind getestet wird
Die Vorlage eines negativen Testergebnisses ist verpflichtend. Sie haben sich gegen eine Testung entschieden. Als zwingende Folge melden Sie Ihr Kind schriftlich vom Präsenzunterricht ab.
Uns allen wünsche ich, dass wir bald wieder Normalität haben, dass alle Schüler*innen zusammen in die Schule gehen können und alles wieder "beim Alten" ist.
Wichtig!
Die Maskenpflicht auf dem Schulgelände und im Gebäude sowie das Abstandsgebot bleiben bestehen!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Beate Jauch-Grimm