Christian-Morgenstern-Schule / Darmstadt

Masernimpfpflicht

Stand 23.10.2020

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 1. November 2021 00:00

 

Liebe Eltern,

der Deutsche Bundestag hat das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) beschlossen.

Im Masernschutzgesetz ist geregelt, dass Schülerinnen und Schüler und Personen, die an einer Schule tätig sind, den Nachweis einer Masernimpfung erbringen müssen.

Die Nachweispflicht gilt ab dem 1. März 2020 zunächst nur für neue Schülerinnen und Schüler (Jahrgang 1) sowie neu in der Schule tätige Personen.

Anbei finden Sie den Elternbrief zur Masernimpflicht für die Eltern des Jahrgang 1 sowie die dem Brief beigefügte Impfbescheinigung.

 

Elternbrief Masernimpfpflicht Jhg. 1 - Stand 23.10.2020

Impfbescheinigung

 

Weiterhin finden Sie im im beigefügten Dokument weitere Informationen zum Thema Masernschutzgesetz sowie dessen Umsetzung an hessischen Schulen.

FAQ Masernschutzgesetz in Schule - Stand 23.10.2020

 

Die folgenden Internetseiten bieten zusätzlich umfassende Informationen zur Maserschutzimpfung.

www.impfen.hessen.de

https://www.masernschutz.de/

 

Sollten Sie Fragen habe, stehen Ihnen das Sekretariat sowie die Schulleitung zur Verfügung.

 

 

| 24.10.2020