Christian-Morgenstern-Schule / Darmstadt

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM WECHSELUNTERRICHT

Stand 21.02.2021

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 23. März 2021 00:00

 

Wichtige Informationen!

Aktuelle schulische Vereinbarungen zum Wechselunterricht in der Woche ab dem 22.2.2021 

Wir freuen uns, auf der Grundlage der neuen Maßnahmenplanung des Hessischen Kultusministeriums ab Montag, den 22.02.2021 alle Kinder in der Christian-Morgenstern-Schule im Wechselunterricht wieder begrüßen zu dürfen. Dazu werden die Klassen in zwei Lerngruppen (A und B) aufgeteilt.

Gruppe A: montags, mittwochs und alle 2 Wochen freitags (26.2., 12.3. und 26.3.2021) je nach Jahrgang von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr oder 12.30 Uhr. Die Bearbeitung der Lernaufgaben in der Notbetreuung oder zu Hause erfolgt am Dienstag und Donnerstag sowie alle zwei Wochen am Freitag.

Gruppe B:  dienstags, donnerstags und alle 2 Wochen freitags (5.3., und 19.3.2021) je nach Jahrgang von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr oder 12.30 Uhr. Die Bearbeitung der Lernaufgaben in der Notbetreuung oder zu Hause erfolgt am Montag und Mittwoch sowie alle zwei Wochen am Freitag.

Wir bieten für alle Kinder, die außerhalb der Unterrichtszeit ihrer Lerngruppe in der Schule verweilen müssen, eine Notbetreuung in gemischten Betreuungsgruppen an. Ist die Berufstätigkeit der Eltern der Grund für die Anmeldung zur Notbetreuung, sind Bescheinigung der Arbeitgeber vorzulegen. 

Darüber hinaus können alle Kinder, die im PfdN angemeldet sind, die bekannten Ganztagsangebote nutzen. Die Mischung der Gruppen am Nachmittag entspricht der Mischung der Klassen während der Notbetreuung am Vormittag.

Zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen müssen alle Kinder beim Betreten des Schulgeländes, im Schulgebäude sowie von nun an auch im Unterricht und der Betreuungszeit einen gut sitzenden Mund-Nasenschutz tragen. Weiterhin ist der Mindestabstand von 1,5m, wann immer möglich einzuhalten. Diese Maßnahmen ergeben sich aus dem aktuellen Hygienplan 7.0. und werden den Kindern in einer Checkliste mitgeteilt.

Sollten Sie zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf Kinderkrankentage geltend machen wollen, so können Sie sowohl die kurze Bescheinigung der Schulleitung oder diese Musterbescheinigung des Bundesministeriums für Familien einreichen.

| 21.2.2021